Beteiligungen/Offenlagen

Öffentliche Bekanntmachung der Beteiligung zur 1. Änderung der Gestaltungssatzung „Innenstadt Ortrand“ der Stadt Ortrand

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ortrand hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 29.02.2024 beschlossen, das Verfahren für die Überarbeitung der seit dem 15.11.2018 rechtskräftigen Gestaltungssatzung „Innenstadt Ortrand“ einzuleiten. Die 1. Änderung der Gestaltungssatzung „Innenstadt Ortrand“ der Stadt Ortrand wurde von der Stadtverordnetenversammlung gebilligt und in der Fassung vom Februar 2024 zur Auslegung bestimmt.

Ziel der Satzung ist die Bewahrung der städtebaulichen Eigenart der Innenstadt in den festgelegten Grenzen der Gebietskulisse. Diese umfasst den historischen Ortskern sowie vorstädtische Bereiche der Straße der Einheit und der Friedhofgasse sowie Gebiete der Ortserweiterung ab Ende des 19. Jahrhunderts im Osten bis zum Bahnhof einschließlich Schützenhausstraße und Großenhainer Straße. Die Gebietskulisse entspricht dem Sanierungs­gebiet „Innenstadt Ortrand“.

Die erste Änderung der Gestaltungssatzung kann im Rahmen der Veröffentlichung in der Zeit vom

vom 15. April 2024 bis einschließlich 17. Mai 2024

unter folgendem Link

1. Änderung der Gestaltungssatzung "Innenstadt Ortrand"

eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen während des o. g. Auslegungszeitraums auch in der Amtsverwaltung Ortrand - Zimmer 101, 01990 Ortrand, Altmarkt 1 zu folgenden Dienstzeiten eingesehen werden:

Montag                       09:00 Uhr – 11:30 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Dienstag                     09:00 Uhr – 11:30 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr
Mittwoch                    09:00 Uhr – 11:30 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Donnerstag               09:00 Uhr – 11:30 Uhr und 13:00 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag                        09:00 Uhr – 11:30 Uhr

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der angegebenen Dienstzeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen zum Entwurf können auch elektronisch an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die erste Änderung der Gestaltungssatzung unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Anwendung des § 87 Abs. 8 BbgBO (Brandenburgische Bau­ordnung) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) und dem Bran­den­burgischen Datenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informations­pflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Ortrand, 06.04.2024

gez. N. Gebel                  gez. M. Bethke

Amtsdirektor                    ehrenamtl. Bürgermeister

 


Öffentliche Bekanntmachung

Veröffentlichung des Entwurfs des Flächennutzungsplanes der Stadt Ortrand gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit Landschaftsplan

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ortrand hat in ihrer Sitzung am 29.02.2024 den Entwurf des Flächennutzungsplanes Ortrand in der Fassung vom 01.02.2024 einschließlich Begründung gebilligt und gemeinsam mit dem Landschaftsplan Ortrand in der abgestimmten Fassung vom 01.02.2024 zur Veröffentlichung (öffentliche Auslegung) bestimmt. Die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.Der Flächennutzungsplan einschließlich Landschaftsplan umfasst das gesamte Stadtgebiet Ortrand. Damit ist der Flächennutzungsplan (FNP) der vorbereitende Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet. Er stellt die aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung sich ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dar und ist damit das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses. Der FNP gibt verbindliche Hinweise zur Entscheidung über die Genehmigung von Vorhaben oder den Inhalt von Bebauungsplänen.Der Landschaftsplan wird parallel zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes Ortrand erarbeitet und als Fachplan des Naturschutzrechtes mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Die Gemeinden haben gem. § 1 Abs. 3 BauGB Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Neben notwendigen umweltschützenden Anforderungen sind die Ziele der Raumordnung zu beachten. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Entsprechend § 2 Abs. 3 BauGB sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. dem § 4 Abs. 2 BauGB werden dafür die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie gem. § 2 Abs. 2 BauGB die Nachbargemeinden am Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes der Stadt Ortrand beteiligt.

Die Veröffentlichung des Flächennutzungsplanes einschließlich Landschaftsplan der Stadt Ortrand wird anhand des Entwurfs durchgeführt.

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Ortrand mit Begründung und Umweltbericht sowie des Landschaftsplanes in der abgestimmten Planfassung mit Erläuterungstext kann im Rahmen der Veröffentlichung in der Zeit vom

18.03.2024 bis einschließlich 19.04.2024

auf der Internetseite des Amtes Ortrand unter folgendem Link

http://www.amt-ortrand.de à Verwaltung à Beteiligungen/Offenlagen

sowie über das zentrale Landesportal unter den Internetadressen

http://blp.brandenburg.de

http://bauleitplanung.brandenburg.de

eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen während des o. g. Auslegungszeitraums auch im Bauamt der Amtsverwaltung Ortrand, 01990 Ortrand, Altmarkt 1 zu folgenden Dienstzeiten eingesehen werden:

Montag                       09:00 Uhr – 11:30 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Dienstag                     09:00 Uhr – 11:30 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr
Mittwoch                    09:00 Uhr – 11:30 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Donnerstag               09:00 Uhr – 11:30 Uhr und 13:00 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag                        09:00 Uhr – 11:30 Uhr

Die zu veröffentlichenden Unterlagen umfassen:

-        Entwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Ortrand, Stand: 01.02.2024
-        Begründung zum Entwurf des Flächennutzungsplanes Ortrand, Stand: 01.02.2024
-        Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Flächennutzungsplanes Ortrand,
         Stand: 01.02.2024

Der Umweltbericht wird gemäß den Maßgaben der §§ 2 Abs. 4 und 2a BauGB und der Anlage 1 zum BauGB erstellt. Die Ermittlung zu erwartender Umweltauswirkungen erfolgt für die Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Darstellungen, die sich aus nachrichtlichen Übernahmen anderer Zulassungsverfahren ergeben, unterliegen nicht der hiesigen Umweltprüfung. Die Inhalte des Landschaftsplanes wurden im Umweltbericht berücksichtigt. Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen

  • Mensch – teilweise erhebliche Auswirkungen durch
  • Lärm- und Schadstoffbelastungen, z. B. infolge gewerblicher Tätigkeit;
  • Zunahme/Verlagerung des KFZ-Verkehrs;
  • Beeinträchtigung der Erholungsfunktion durch Bautätigkeit;
  • Beeinträchtigung des Landschafts- und Naturerlebens, Veränderungen der Raumwirksamkeit durch Vorhaben im Außenbereich
  • Landschaftsbild – teilweise erhebliche Auswirkungen durch
  • Umweltfolgen mit Kompensationserfordernis, Höhenwirksamkeit, unmaßstäbliche Dimension von Baukörpern und Störung der bildhaften Raumwirkung
  • Arten- und Lebensgemeinschaften – teilweise erhebliche Auswirkungen durch
  • Umweltfolgen mit Kompensationsbedarf und
  • Veränderung der Lebensraumfunktionen
  • Klima/Luft – teilweise erhebliche Auswirkungen durch
  • Behinderung (Barrierewirkung, Abbremsen) des Kaltluftabflusses und der Frischluftzufuhr (Durchlüftung);
  • reduzierte Verdunstung
  • Wasser – teilweise erhebliche Auswirkungen durch
  • Bodenversiegelung und potenzielle Stoffeinträge
  • Boden – teilweise erhebliche Auswirkungen durch
  • Bodenversiegelung und potenzielle Stoffeinträge
  • Schutzgebiete einschließlich FFH-Verträglichkeit – keine erheblichen Auswirkungen auf die Schutzziele und Schutzzwecke sowie die Erhaltungsziele insgesamt, kleinräumiges Konfliktpotenzial im Siedlungsbereich mit direktem Kontakt zu Bauflächen (Klärung durch vorhabenbezogene Einzelfallprüfung); abschnittsweise an der Pulsnitz erhebliches Konfliktpotenzial bei geplanten Hochwasserschutzanlagen/Deichneubau, vorhabenbezogene Prüfung und Planung von Ersatzmaßnahmen erfolgt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
  • Kultur- und Sachgüter – keine erheblichen Auswirkungen

-        Landschaftsplan Stadt Ortrand in der abgestimmten Fassung, Stand 01.02.2024

-        Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung und der
         Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, wie nachfolgend genannt:

  • Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 28.04.2023 mit Umweltinformationen, u. a. zu Anlagenstandorten nach BImSchG, Beachtung des städtebaulichen Immissionsschutzes bei Bauflächenausweisungen sowie zur Lärmbelastung durch Straßenverkehr, des Weiteren zu Anforderungen gem. EU-WRRL und bezüglich des Hochwasserschutzes
  • Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 29.03.2023 mit Umweltinformationen zur Bodengeologie, insbesondere Moorböden
  • Stellungnahme des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 17.03.2023 mit Umweltinformationen zu Bodendenkmalen
  • Stellungnahme des Landkreis Oberspreewald Lausitz im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 27.04.2023 mit Umweltinformationen zum Landschaftsschutzgebiet, Artenschutz, Gehölzschutz sowie dem Bauverbot an Gewässern durch die untere Naturschutzbehörde, zu Überschwemmungsgebieten durch die untere Wasserbehörde und zur Denkmalliste und bodendenkmalpflegerische Belangen durch die untere Denkmalschutzbehörde, zum Schutz des Bodens durch das SG Landwirtschaft sowie zu Altlasten durch die untere Abfall- und Bodenschutzbehörde, zum Landschaftsplan durch die untere Naturschutz- und untere Wasserbehörde
  • Stellungnahme des Landkreis Oberspreewald Lausitz zur vorläufigen Fassung des Landschaftsplanes vom 28.08.2023 mit Hinweisen zum Erläuterungstext und zur Planfassung

Während der o. g. Frist sollen Stellungnahmen per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bzw. können Stellungnahmen unter o. g. Anschrift abgegeben werden. Auch interessierte Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zur Planung zu äußern.

Die der Planung zugrundeliegenden nicht öffentlich zugänglichen Vorschriften werden während der Zeit der Veröffentlichung im Bauamt der Amtsverwaltung Ortrand zur Einsicht bereitgehalten.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan der Stadt Ortrand mit Landschaftsplan gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Ortrand deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Gem. § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis zum Datenschutz:
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Flächennutzungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Ortrand, den 01.03.2024

Bethke
Bürgermeister

 

Die ausgelegten Unterlagen umfassen:

Begründung zum FNP

Erläuterungstext

FNP - Entwurf

FNP sowie Landschaftsplan

Beiplan Biotoptypen und Landnutzung

Beiplan Flächenneuausweisungen - Bauleitplaung - Zentraler Versorgungsbereich

Anlage zu Beiplan 03 Flächenneuausweisungen - Verbindliche Bauleitplanung - Zentraler Versorgungsbereich

Beiplan Natur- und Landschaftmaßnahmen - Flächenpool

Beiplan Restriktionen - Denkmalschutz-Altlasten, Ablagerungen

Beiplan Schallimmissionen

Beiplan verkehrsrechtliche Bedingungen - technische Infrastruktur

Beiplan Wasser- und Naturschutzrechtliche Bedingungen

Landschaftsplan - Karte 1

Landschaftsplan - Karte 2

Landschaftsplan - Karte 3

Landschaftsplan - Karte 4

Landschaftsplan - Karte 5

Landschaftsplan - Karte 6

Landschaftsplan - Karte 7

Landschaftsplan - Karte 8

Landschaftsplan - Karte 9

 

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteidigung:

Stellungnahme - Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum

Stellungnahme - Landesamt für Bergbau Geologie und Rohstoffe

Stellungnahme - Landesamt für Umwelt

Stellungnahme - Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Stellungnahme - Landkreis Oberspreewald-Lausitz - untere Naturschutzbehörde

 


Beschluss über den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wasserwerk Tettau u.PV-Anlage“ 
Stand Dezember 2023, Gemeinde Tettau

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (2) BauGB erfolgt eine Auslegung des  Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wasserwerk Tettau und PV-Anlage“ der Gemeinde Tettau in der Zeit
vom 15.02.2024 - 15.03.2024 in der Amtsverwaltung Ortrand, Altmarkt 1 in 01990 Ortrand während der Dienstzeiten für jedermann zur Einsicht und allgemeinen Information. Während der Auslegung können Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen bei dem Amt Ortrand abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden.

Die ausgelegten Unterlagen umfassen:

Begründung

Umweltbericht

Planfassung - Entwurf

LBP_PV_WW_Tettau-Gesamt

Auszug aus dem Amtsblatt - 03.02.2024

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können beim Feststellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Wasserwerk Tettau und PV-Anlage“ gemäß § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben. 

Montag, den 05.02.2024


Bekanntmachung                                                                

Die Gemeinde Großkmehlen erhielt eine Zuwendung des Landes Brandenburg gemäß Richtlinie des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER. Die Fördermittel werden für den Neubau einer Kindertagesstätte, Am Viehweg 2 in 01990 Großkmehlen genutzt. Die Gemeinde Großkmehlen finanziert das Bauvorhaben mit 25% der Baukosten aus Eigenmitteln.

Das Vorhaben wird mit ELER-Mitteln finanziert.

Europäische Union

Donnerstag, den 04.10.2023


Bekanntmachung                                                                

Die Gemeinde Kroppen erhielt eine 100 %-ige Zuwendung des Landes Brandenburg gemäß Richtlinie des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben – MB III Vorbeugung von Waldschäden Az.: 208322000066. Es wird ein Waldweg in der Gemarkung Kroppen und Ortrand auf einer Länge von 3.540 m instandgesetzt (Flur 5-Flurstück 102; Flur 10-Flurstücke 134, 167 –Gemarkung Kroppen und Flur 4-Flurstück 79/1-Gemarkung Burkersdorf). Es erfolgt eine Grundinstandsetzung mit einer Tragschicht und einer Deckschicht ausschließlich mit Naturstein. Die Maßnahme wurde ökologisch voruntersucht und wird ökologisch baubegleitet.

Die Zuwendung dieses Vorhabens setzt sich aus ELER- und Landesmitteln zusammen.

Europäische Union

Donnerstag, den 06.10.2022


Bekanntmachung                                                                

Die Gemeinde Kroppen erhielt eine 100 %-ige Zuwendung des Landes Brandenburg gemäß Richtlinie des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben – MB III Vorbeugung von Waldschäden Az.: 208321000088. Es wird ein Waldweg in der Gemarkung Kroppen auf einer Länge von 1.720 m instandgesetzt (Flur 3-Flurstück 1; Flur 2-Flurstück4 und Flur 6-Flurstück 69). Es erfolgt eine Grundinstandsetzung mit einer Tragschicht und einer Deckschicht ausschließlich mit Naturstein. Die Maßnahme wurde ökologisch voruntersucht und wird ökologische baubegleitet.

 Die Zuwendung dieses Vorhabens setzt sich aus ELER- und Landesmitteln zusammen.

Europäische Union

 

 

 

 

 

 

 

 

Donnerstag, den 29.09.2022


Bekanntgabe

Den Zuschlag für die ökologische Bauüberwachung für die Instandsetzung eines Waldweges in der Gemakrung Kroppen und Burkersdorf (3.540 m) erhielt der NABU Senftenberg.


Freitag, den 09.09.2022


Bekanntgabe

Den Zuschlag für die ökologische Bauüberwachung für die Instandsetzung eines Waldweges in Kroppen (1.720 m) erhielt der NABU Senftenberg.


Freitag, den 09.09.2022


Ausschreibung

Das Amt Ortrand für die Gemeinde Kroppen und Ortrand schreibt Tiefbauleistungen für die Instandsetzung eines Waldweges in der Gemarkung Kroppen und Burkersdorf (3.540 m) öffentlich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg aus.

Dienstag, den 06.09.2022 


Ausschreibung

Das Amt Ortrand für die Gemeinde Kroppen schreibt Planungsleistungen für die ökologische Bauüberwachung für die Instandsetzung eines Waldweges in Kroppen 1.720 m aus.
Unterlagen können im Bauamt abgefordert werden.

Freitag, den 26.08.2022 


Ausschreibung

Das Amt Ortrand für die Gemeinde Kroppen und Stadt Ortrand schreibt Planungsleistungen für die ökologische Bauüberwachung für die Instandsetzung eines Waldweges in der Gemarkung Kroppen und Burkersdorf 3.540 m aus.
Unterlagen können im Bauamt abgefordert werden.

Freitag, den 26.08.2022 


Bekanntgabe

Den Zuschlag für die ökologische Voruntersuchung zur Instandsetzung von Waldwegen in der Gemarkung Kroppen und Burkersdorf (3.540 m) erhielt PNS Dr. Hanspach.


Mittwoch, den 06.04.2022


Ausschreibung

Das Amt Ortrand für die Gemeinde Kroppen und Stadt Ortrand schreibt Planungsleistungen für die ökologische Voruntersuchung zur Instandsetzung von Waldwegen in der Gemarkung Kroppen und Burkersdorf 3.540 m aus.
Unterlagen können im Bauamt abgefordert werden.

Dienstag, den 29.03.2022 


Bekanntgabe

Den Zuschlag für die Tiefbauarbeiten für die Instandsetzung des Waldweges in Kroppen (1.720 m) erhielt die Fa. Kiwiroad Waldwegebau GmbH Schönefeld.


Mittwoch, den 23.03.2022


Ausschreibung

Das Amt Ortrand schreibt Bauleistungen für die Instandsetzung eines Waldweges in Kroppen (1.720 m) öffentlich
auf dem Vegabemarktplatz des Landes Branenburg aus.

Dienstag, den 03.02.2022


Bekanntgabe

Den Zuschlag für die Tiefbauarbeiten des Ausbaus der Straße "Am Stützpunkt" im Gemeindeteil Frauwalde der Gemeinde Großkmehlen erhielt die Firma Richard Schulz Tiefbau GmbH aus Schwarzheide.


Dienstag, den 07.09.2021


Bekanntgabe

Den Zuschlag für die ökologische Baubegleitung für die Instandsetzung von Forstwegen in Frauendorf (gesamt 3.396 m) erhielt

NABU - RV Senftenberg e.V.
Steindamm 24; 01968 Senftenberg

Dienstag, den 12.08.2021


Ausschreibung

Das Amt Ortrand schreibt Bauleistungen für den Ausbau der Straße "Am Stützpunkt" im Gemeindeteil Frauwalde der Gemeinde Großkmehlen öffentlich
auf dem Vegabemarktplatz des Landes Branenburg aus.

Dienstag, den 03.08.2021


Ausschreibung

 

Das Amt Ortrand schreibt Planungsleistungen für die ökologische Voruntersuchung für den Ausbau von Waldwegen in Frauendorf aus.
Unterlagen können im Bauamt abgefordert werden.

Montag, den 28.06.2021


Bekanntgabe

Den Zuschlag für die ökologische Voruntersuchung erhielt
PNS Dr. Hanspach
Instandsetzung von Waldwegen in der Gemeinde Kroppen (1.720 m)

Mittwoch, den 16.06.2021


Bekanntgabe

Den Zuschlag für die ökologische Voruntersuchung erhielt
PNS Dr. Hanspach
Platz der Einheit 1; 01945 Lindenau

Dienstag, den 04.05.2021


Bekanntgabe

Den Zuschlag für die Planungsleistungen LPH 4-9 für den Ausbau der Straße "Am Stützpunkt" im Gemeindeteil Frauwalde der Gemeinde Großkmehlen erhielt
das Planungsbüro IPP Hydro Consult GmbH Cottbus.


Donnerstag, den 25.03.2021


Ausschreibung

Das Amt Ortrand für die Gemeinde Kroppen schreibt Planungsleistungen für die ökologische Voruntersuchung zur Instandsetzung von Waldwegen in der Gemeinde Kroppen 1.720 m aus.
Unterlagen können im Bauamt abgefordert werden.


Mittwoch, den 17.02.2021


Ausschreibung

Das Amt Ortrand schreibt Planungsleistungen für die ökologische Bauüberwachung für den Ausbau von Waldwegen in Frauendorf aus (Gesamt: 4.075m).
Unterlagen können im Bauamt abgefordert werden.

Donnerstag, den 07.01.2021


Ausschreibung

Das Amt Ortrand schreibt Planungsleistungen LPH 4-9 für den Ausbau der Straße "Am Stützpunkt" im Gemeindeteil Frauwalde der Gemeinde Großkmehlen aus.
Unterlagen können im Bauamt abgefordert werden.

Dienstag, den 18.02.2020


Bekanntgabe

Den Zuschlag für die Planungsleistungen LPH 1-3 für den Ausbau der Straße "Am Stützpunkt" im Gemeindeteil Frauwalde der Gemeinde Großkmehlen erhielt
das Planungsbüro IPP Hydro Consult GmbH Cottbus.


Dienstag, den 19.06.2018


Ausschreibung

Das Amt Ortrand schreibt Planungsleistungen LPH 1-3 für den Ausbau der Straße "Am Stützpunkt" im Gemeindeteil Frauwalde der Gemeinde Großkmehlen aus.
Unterlagen können im Bauamt abgefordert werden.

Montag, den 07.05.2018


 

 

 

 

 

Auslegezeiten im Amt:

Montag         von 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 - 14.30 Uhr
Dienstag       von 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
Mittwoch      von 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 - 14.30 Uhr
Donnerstag  von 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag          von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr

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