Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern (Eigentümer- und Anliegergebrauch) für das Teileinzugsgebiet Schwarze Elster
Pressemitteiung
Landkreis Oberspreewald-Lausitz 18.07.2023
Die Wassersituation der Schwarzen Elster ist derzeit sehr angespannt. Der ausbleibende Regen der vergangenen Tage und Wochen hat dazu geführt, dass die Pegel so drastisch gesunken sind, dass der Landkreis nun in Abstimmung mit dem Landesamt für Umwelt ein Wasserentnahmeverbot für das Gebiet der Schwarzen Elster ausspricht. Ab dem 19. Juli 2023 ist es im Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster untersagt, mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern Wasser zu entnehmen.
Aufgrund der langen Trockenheit der letzten Jahre sind die Böden im Einzugsgebiet der Schwarzen Elster weiterhin von einer außergewöhnlichen Dürre betroffen. Die Niederschläge im Winterhalbjahr brachten kaum eine Besserung.
Auch in Anbetracht der aktuell angespannten hydrologisch-meteorologischen Situation sowie der Prognosen für die nächsten Tage, in denen kein nennenswerter Niederschlag angesagt ist, kann mit einer Entspannung der Situation am Pegel Biehlen 1 / Schwarze Elster nicht gerechnet werden. Wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Einzugsgebiet der Schwarzen Elster sind deshalb nicht vermeidbar.
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz erlässt eine Allgemeinverfügungen zum Verbot der Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen für das Teileinzugsgebiet Schwarze Elster für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch). Diese Verfügung gilt ab dem 19. Juli 2023 und untersagt die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch).
Die Allgemeinverfügung (Teileinzugsgebiet Schwarze Elster) einschließlich Begründung und Anlagen ist auf der Internetseite des Landkreises Oberspreewald–Lausitz unter Verwaltung & Kreistag > Bekanntmachungen und Richtlinien (https://daten.verwaltungsportal.de/dateien//publicizing/6/5/4/7/9/20230718_AV_Wasserentnahmeverbot_Schwarze_Elster.pdf) abrufbar.