
Hinweise für Wählerinnen und Wähler zur Stichwahl
-
Die Wahllokale sind am 25. Januar 2026 erneut von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
-
Wahlberechtigte erhalten keine neue Wahlbenachrichtigung (außer Tettau). Die bereits übersandte Wahlbenachrichtigung kann erneut genutzt werden.
-
Wer für den ersten Wahlgang Briefwahl beantragt hat, erhält die Unterlagen für die Stichwahl automatisch, sofern kein gegenteiliger Wunsch geäußert wurde.
-
Auch zur Stichwahl ist die Beantragung von Briefwahl weiterhin möglich. Die Fristen und Hinweise der jeweiligen Gemeinden sind zu beachten.
Ab sofort können Briefwahlunterlagen beantragt werden - so geht’s:
✔️ Online über den Link www.wahlschein.de
✔️ Per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
✔️ Persönlich bei uns in der Amtsverwaltung während der Öffnungszeiten



