Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern (Eigentümer- und Anliegergebrauch) für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree und Schwarze Elster
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz erlässt eine Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree und Schwarze Elster .
Diese Verfügung gelten ab dem 18.06.2022.

