Informationen zur Grundsteuerreform
Informationen zur Grundsteuerreform
Werte Einwohnerinnen und Einwohner des Amtes Ortrand,
im Jahr 2022 erfolgt die bundesweite Umsetzung der Grundsteuerreform für alle Grundstückseigentümer.
Die Berechnung der Grundsteuer basiert bisher zu einem großen Teil auf den sogenannten Einheitswerten. Die hier zugrunde gelegten Werte beruhen auf Feststellungen aus dem Jahr 1935. Aus diesem Grund wird eine Neuerfassung notwendig.
Die Neubewertung (Pflicht zur Abgabe einer Grundsteuerwerterklärung) betrifft alle, die am Stichtag 01.01.2022 Eigentum an Grundbesitz hatten.
Zum Grundbesitz zählen:
- bebaute und unbebaute Grundstücke
- Wohnungseigentum
- Erbbaurechte
- Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke)
Die Pflicht zur Abgabe der Grundsteuerwerterklärung besteht für den Eigentümer dabei unabhängig davon, ob der Grundbesitz selbst genutzt, vermietet/verpachtet oder anderweitig verwendet wird.
Die Steuererklärung müssen Sie nach der gesetzlichen Neuregelung vom 01. Juli 2022 bis 31. Januar 2023 elektronisch an das Finanzamt abgeben. Hierzu können Sie jede geeignete Software oder das kostenlose Angebot der Steuerverwaltung über Mein ELSTER www.elster.de nutzen.
Die brandenburgischen Finanzämter werden zwar über Pressemitteilungen auf die Abgabepflicht hinweisen, aber Steuerpflichtige nicht gesondert zur Abgabe der Grundsteuerwerterklärung auffordern. Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigte erhalten jedoch von Mai bis Juni 2022 Informationsschreiben, aus denen die wichtigsten Daten und Fakten hervorgehen.
Haben Sie noch Fragen zur Grundsteuerreform und Grundsteuerwerterklärung? Bitte wenden Sie sich an die nachfolgend genannten Stellen:
Die Finanzämter werden darüber hinaus besondere Grundsteuer-Sprechtage und Termine für eine ELSTER-Registrierung vor Ort in den Servicestellen der Finanzämter anbieten.
Informationsportal Grundstücksdaten:
Die Finanzverwaltung Brandenburg hat speziell für die Grundsteuerreform ein Informationsportal Grundstücksdaten eingerichtet, mit dem Sie einfach die wichtigsten Katasterdaten für Ihr Grundstück, wie z. B. die Grundstücksfläche und die Ertragsmesszahl abrufen können.
https://informationsportal-grundstuecksdaten.brandenburg.de/
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Brandenburg zur Grundsteuerreform:
https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/grundsteuer/
Publikationen zur Grundsteuer (Flyer, Checklisten, etc.):
https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/grundsteuer/publikationen-zur-grundsteuer/
Informationsveranstaltungen der Finanzämter:
https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/grundsteuer/informationsver-zwj-ans-zwj-tal-zwj-tungen/