Geflügelpest in OSL – 4 Verdachtsfälle bestätigen sich / Aufstallungsanordnung im betroffenen Gebiet / Suche wird fortgeführt
PRESSEMITTEILUNG vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz, 24.03.2021
(Nr. 31/2021)
Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wurde im Amt Ruhland in der vergangenen Woche bei zwei Höckerschwänen der Geflügelpesterreger H5N8 nachgewiesen. Zwischenzeitlich bestätigte sich der Verdacht auch bei den vier weiteren zur Analyse an das Landeslabor eingesandten toten Wildvögeln, die bei den Suchaktionen am 18. und 19. März unter Federführung der Kreisverwaltung am großen Dub, einem Teich in der Nähe von Jannowitz (Gemeinde Hermsdorf), geborgen wurden.
Die labordiagnostische Bestätigung durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg für den eingesandten Singschwan und die drei Graugänse erfolgte am 22. März, das Ergebnis des Friedrich-Löffler-Instituts liegt seit Dienstag, 23. März, vor.
In der Folge erlässt das Veterinäramt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als zuständige Behörde als Maßnahme zum Schutz vor der für Geflügel und andere Vögel hochgradig ansteckenden Viruserkrankung in dem betroffenen Gebiet eine Aufstallungspflicht. Nach Rücksprache mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) und der unteren Naturschutzbehörde wurde am Dienstag die Gebietskulisse für die Aufstallungspflicht im Bereich Ruhland/Ortrand definiert und eine entsprechende Tierseuchenallgemeinverfügung auf Grundlage der geltenden Geflügelpest-Verordnung erstellt.
Die Tierseuchenallgemeinverfügung wird am Donnerstag, 25. März, im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht und tritt am Freitag, 26. März, in Kraft. Die Verfügung kann auf der Internetseite des Landkreises www.osl-online.de eingesehen werden. Die betroffenen Amtsdirektoren sind informiert und realisieren die ortsübliche Bekanntmachung in eigener Zuständigkeit.