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Stufenweise Öffnung der Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde für den Besucherverkehr ab August 2022 im Standort Calau

Führerschein

PRESSEMITTEILUNG

Landkreis Oberspreewald-Lausitz, 28.07.2022

(Nr. 105/2022)

Stufenweise Öffnung der Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde für den Besucherverkehr ab August 2022

Ab August 2022 gelten bis auf Weiteres geänderte Öffnungs- und Bearbeitungszeiten für die Bereiche Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde am Standort in Calau.

Montag:        8:30 Uhr – 12:00 Uhr                                                 Vorsprache nur über Online-Termin-Vergabe

Dienstag:      8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr Vorsprache ohne Termin möglich

Donnerstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr Vorsprache ohne Termin möglich

Freitag:          8:30 Uhr – 12:00 Uhr                                                 Vorsprache nur über Online-Termin-Vergabe

Weitere Informationen und die Online-Terminvergabe im Bereich der Fahrzeugzulassungsbehörde: www.osl-online.de/seite/97615/kfz-zulassungsbehörde.html

Weitere Informationen und die Online-Terminvergabe im Bereich der Fahrerlaubnisbehörde: www.osl-online.de/seite/510584/fahrerlaubnisbehörde.html

 

Es besteht darüber hinaus weiterhin die Möglichkeit, Zulassungsvorgänge per Onlineantrag (i-Kfz) durchzuführen (https://ikfz.brandenburg.de/ikfz/de/kfz-zulassungsbehoerden/osl-oberspreewald-lausitz/).

Zudem haben Bürgerinnen und Bürger weiterhin die Möglichkeit, die Zulassungs- oder Fahrerlaubnisvorgänge in einen der eigens dafür bereitgestellten Briefkästen einzuwerfen.

Uhrzeiten für die Abgabe in den Einwurfboxen:

  • Montag und Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
  • Dienstag und Donnerstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr

Standorte der Einwurfboxen:

  • Eingangsbereich des Kreishauses Calau (Joachim-Gottschalk-Straße 36, schräg gegenüber der Fahrzeugzulassungsbehörde)
  • Bürgerbüro am Hauptstandort der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz in Senftenberg (Dubinaweg 1, Glasgebäude)

Außerdem können Unterlagen im Bereich der Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde weiterhin auf postalischem Weg eingereicht werden:

Landkreis Oberspreewald-Lausitz,
Amt für Straßenverkehr und Ordnung,
SG Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde,
Postfach 100064,
01956 Senftenberg

Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern (Eigentümer- und Anliegergebrauch) für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree und Schwarze Elster

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz erlässt eine Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree und Schwarze Elster .
Diese Verfügung gelten ab dem 18.06.2022.

Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als untere Wasserbehörde zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster
(Geschäftszeichen: 60.7.15-70.18-0791/22)

1. Änderung der Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als untere Wasserbehörde zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree vom 13.06.2020
(GZ: 60.7.15-70.18-0803/22)

Gebäudeplanung - Fachplanungsleistungen Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in 01945 Tettau

Durch das Amt Ortrand für die Gemeinde Tettau ist der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses vorgesehen. Für die Fachplanungen wie Technische Gebäudeausrüstung, Freianlagen, Tragwerksplanung sowie Konzepte für Brandschutz und Energieeinsparung nach GEG können Angebote eingereicht werden. 
Alle Vergabeunterlagen können auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg eingesehen werden.

Die Bewerbungsfrist ist der 07.03.22.- 13 Uhr.

Elterninformation - Kita "Sonnenschein" Großkmehlen


Liebe Eltern,

ab Montag, den 31.01.2022 arbeitet die Kita "Sonnenschein" wieder im Normalbetrieb.

Mit freundlichen Grüßen

Kersten Sickert
- Amtsdirektor- 

Bekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ,Sandpisten‘“

 
Das Volksbegehren kann durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab dem

                                           12. Oktober 2021 bis zum 11. April 2022

durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung auf den Eintragungsscheinen unterstützt werden.

Abstimmungsbekanntmachung

Beantragung eines Eintragungsscheines

Ergänzende Bekanntmachung - Eintragungslisten für Volksbegehren „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für Sandpisten“ in den Gemeinden

 

Verlinkung zu der Homepage der Volksinitiative

http://www.sandpisten.de

 

Gemeinde Frauendorf

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Frauendorf begrüßt seine Besucher. Ob bei Festen oder zahlreichen Sportaktivitäten ist jeder gern eingeladen.

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Gemeinde Großkmehlen

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Entdecken Sie jetzt die Vielfalt Brandenburgs südlichster Gemeinde.

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Gemeinde Kroppen 

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Die Gemeinde Kroppen im Süden Brandenburgs heißt ihre Besucher herzlich willkommen.

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Gemeinde Lindenau 

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Mit ihren historischen Bauten und der weitläufigen Parkanlage ist Lindenau immer einen Besuch wert.

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Stadt Ortrand 

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„Zwischen Brandenburg und dem Sachsenland grüßt freundlich dich der Ort am Rand.“ - Herzlich Willkommen!

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Gemeinde Tettau 

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Naturnahe Landschaften und eine über 550-jährige Geschichte das ist die Gemeinde Tettau im Süden Brandenburgs.

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