Geflügelpest in OSL – 4 Verdachtsfälle bestätigen sich / Aufstallungsanordnung im betroffenen Gebiet / Suche wird fortgeführt

PRESSEMITTEILUNG vom  Landkreis Oberspreewald-Lausitz, 24.03.2021 

(Nr. 31/2021)

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wurde im Amt Ruhland in der vergangenen Woche bei zwei Höckerschwänen der Geflügelpesterreger H5N8 nachgewiesen. Zwischenzeitlich bestätigte sich der Verdacht auch bei den vier weiteren zur Analyse an das Landeslabor eingesandten toten Wildvögeln, die bei den Suchaktionen am 18. und 19. März unter Federführung der Kreisverwaltung am großen Dub, einem Teich in der Nähe von Jannowitz (Gemeinde Hermsdorf), geborgen wurden.

Die labordiagnostische Bestätigung durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg für den eingesandten Singschwan und die drei Graugänse erfolgte am 22. März, das Ergebnis des Friedrich-Löffler-Instituts liegt seit Dienstag, 23. März, vor. 

In der Folge erlässt das Veterinäramt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als zuständige Behörde als Maßnahme zum Schutz vor der für Geflügel und andere Vögel hochgradig ansteckenden Viruserkrankung in dem betroffenen Gebiet eine Aufstallungspflicht. Nach Rücksprache mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) und der unteren Naturschutzbehörde wurde am Dienstag die Gebietskulisse für die Aufstallungspflicht im Bereich Ruhland/Ortrand definiert und eine entsprechende Tierseuchenallgemeinverfügung auf Grundlage der geltenden Geflügelpest-Verordnung erstellt.

Die Tierseuchenallgemeinverfügung wird am Donnerstag, 25. März, im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht und tritt am Freitag, 26. März, in Kraft. Die Verfügung kann auf der Internetseite des Landkreises www.osl-online.de eingesehen werden.  Die betroffenen Amtsdirektoren sind informiert und realisieren die ortsübliche Bekanntmachung in eigener Zuständigkeit.

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Tierseuchenallgemeinverfügung - Aufstallungsanordnung gem. § 13 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) vom 24.03.2021 

Das gilt nun für den Trainingsbetrieb in Brandenburg

Sehr geehrte Sportfreunde,

anbei finden Sie den Link zum Fußball-Landesverband-Brandenburg e.V.
In dem Link erhalten Sie konkrete Informationen zum Start des Trainingsbetriebes.

Trainingsbetrieb in Brandenburg

Neues Angebot in OSL

Abgabe von KFZ-Zulassungsunterlagen ab 1. März auch in Senftenberg möglich

Pressemitteilung

 

Ortrander Rathaus barrierefrei

++Barrierefreiheit bis in den historischen Rathaussaal++

Mit einer kleinen Einweihung wurde am 02.12.2020 der Treppenlift im Rathaus der Pulsnitzstadt in Betrieb genommen. Frau Helga Böttger war dabei die erste Ortranderin, die mit einem Rollstuhl allein die erste Etage erreichen konnte. Dabei wurde sie als kleine Überraschung  im Rathaussaal mit Musik von unserem Blüthner-Flügel empfangen.

Wir danken Herrn Friedrich Kern für seine musikalische Unterstützung.

Ab sofort sind nun, durch Benutzung des Hofeingangs, viele Büros im  Obergeschoss und der historische Rathaussaal auch für Menschen mit Gehbehinderung erreichbar. 

Nun können alle Bürgerinnen und Bürger an Sitzungen und Kulturveranstaltungen im Rathaussaal teilnehmen.

Wieder ein guter Schritt mehr in Richtung barrierefreie Stadt. 

TreppenliftTreppenlift1

Gemeinde Frauendorf

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Frauendorf begrüßt seine Besucher. Ob bei Festen oder zahlreichen Sportaktivitäten ist jeder gern eingeladen.

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Gemeinde Großkmehlen

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Entdecken Sie jetzt die Vielfalt Brandenburgs südlichster Gemeinde.

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Gemeinde Kroppen 

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Die Gemeinde Kroppen im Süden Brandenburgs heißt ihre Besucher herzlich willkommen.

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Gemeinde Lindenau 

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Mit ihren historischen Bauten und der weitläufigen Parkanlage ist Lindenau immer einen Besuch wert.

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Stadt Ortrand 

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„Zwischen Brandenburg und dem Sachsenland grüßt freundlich dich der Ort am Rand.“ - Herzlich Willkommen!

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Gemeinde Tettau 

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Naturnahe Landschaften und eine über 550-jährige Geschichte das ist die Gemeinde Tettau im Süden Brandenburgs.

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