Elterninformation - Kita "Sonnenschein" Großkmehlen
Liebe Eltern,
ab Montag, den 31.01.2022 arbeitet die Kita "Sonnenschein" wieder im Normalbetrieb.
Mit freundlichen Grüßen
Kersten Sickert
- Amtsdirektor-
Liebe Eltern,
ab Montag, den 31.01.2022 arbeitet die Kita "Sonnenschein" wieder im Normalbetrieb.
Mit freundlichen Grüßen
Kersten Sickert
- Amtsdirektor-
Das Volksbegehren kann durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab dem
12. Oktober 2021 bis zum 11. April 2022
durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung auf den Eintragungsscheinen unterstützt werden.
Beantragung eines Eintragungsscheines
Verlinkung zu der Homepage der Volksinitiative
Art des Auftrags
Dienstleistungen
Kurze Beschreibung:
Durch das Amt Ortrand für die Gemeinde Tettau ist der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses vorgesehen. Das Objekt soll unter Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen, bautechnischen und sicherheitstechnischen Bestimmungen und Vorschriften geplant werden.
Alle Vergabeunterlagen können auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg eingesehen werden.
Die Bewerbungsfrist ist der 19.11.21.
Das Amt Ortrand hat für jede Kita-Einrichtung eine Förderung für Investitionen im Rahmen der „KIP II – Bildung-U6“ erhalten.
Diese Förderung dient zur qualitativen Verbesserung von Betreuungsplätzen, die der Kindertagesbetreuung für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt dienen. Diese Förderungen werden für Ausstattungen und auch für bauliche Maßnahmen verwendet.
Die Stadt Ortrand beabsichtigt zur Qualitätssicherung und aufgrund erhöhter Auflagen die Küche umzubauen. Hier sollen neben neuen Schränken auch Geräte wie Kühlschrank, Warmausgabeschrank, Mikrowelle etc. eingebaut werden.
In der Kita Lindenau wird u.a. geplant, die beiden Terrassen / Fenster vor den Räumen der Krippenkinderbetreuung mit Hilfe von Markisen zu verschatten.
Interessenten für diese Bauleistungen können sich gern bis zum 11.10.2021 im Bauamt bei Frau Schwippl (Tel:035755-605322) melden, um an den beschränkten Ausschreibungen teilzunehmen.
Am 26. September 2021 findet in der Zeit von 8 bis 18 Uhr die Wahl zum 20. Bundestag statt.
Wahlbenachrichtigung
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die im Wählerverzeichnis des Amtes Ortrand eingetragen sind, können in dem genannten Wahlraum wählen und erhalten dazu eine Wahlbenachrichtigungskarte.
Zum Tag der Wahl müssen Sie den Personalausweis oder Reisepass vorzeigen und die Wahlbenachrichtigungskarte können Sie mitbringen.
Briefwahlanträge
Eine Stimmenabgabe ist auch mittels Briefwahl möglich: Auf Antrag können Sie bis zum 24. September um 18 Uhr einen Wahlschein unter Angabe des Vor- und Familiennamens, des Geburtsdatums und der Wohnanschrift beantragen, um an der Wahl per Brief teilzunehmen oder in einem anderen Wahlraum des Wahlkreises zu wählen.
Ab dem 22. September 2021 beantragte Wahlscheine können nur noch persönlich im Rathaus abgeholt werden.
Wahlberechtigung – Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die mindestens 18 Jahre alt, Deutsche/r gemäß Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind bzw. sich hier gewöhnlich aufhalten, sowie nicht nach vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
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